Ich gebe ja zu, das Thema haut mich jetzt nicht gerade vom Hocker. Ich glaube, wir Deutschen bzw. Europäer übertreiben es mit dem Thema Datenschutz im B2B auch etwas.
Keiner will, dass Omas ungefragt angerufen werden können und man ihnen Abos aufdrängt. Und die Jungs, die Schweinbäuche und Versicherungen am Telefon verkloppen wollen, braucht auch niemand. Ich glaube sowieso, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man „verkauft“, Einwand-Behandlung betreibt und jemand im B2B-Business zum Kauf überredet. Aus meiner Sicht stellt man heute Zustände her, in denen Kunden sich für den Kauf entscheiden.
Aber zu jedem Kauf bzw. Geschäft gehört auch eine Geschäftsanbahnung und irgendwie muss man ja das erste Mal in Kontakt kommen. Ein Anbieter, der mich ungefragt „zuspamt“, nervt natürlich, wird mich aber als Kunde ganz sicher nicht gewinnen. Mal abgesehen, von dem schlechten Eindruck, den er damit bei mir hinterlässt.
Nichts desto trotz muss man sich mit dem Thema beschäftigen.
- Welche Unterschiede gibt es zum Thema Datenschutz zwischen B2B und B2C-Business?
- Was muss man zum Thema „Ort der Datenspeicherung“ beachten?
- Wie ist das mit „Cloud- oder SaaS“-Anwendungen?
- Wie versendet man eMails und Newsletter „rechtssicher“?
Die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hat dazu ein informatives Booklets verfasst: http://res-media.net/service/booklets/
Spannend, dass das Thema nicht nur europäische Firmen betrifft. Scheint ja für alle Unternehmen ein Thema zu sein, die mit Europa Business machen möchten. Gibt ja sogar schon amerikanische Hersteller von Marketing Automation und Lead Management – Lösungen, die den OptIn für Email und den für Webtracking separat abfragen.
Also: Ein wichtiges Thema, mit dem man sich beschäftigen sollte. Gibt ja glücklicherweise Rechtsanwälte, die dabei helfen können.
Ach ja: Auch ich bin natürlich „Laie“ in juristischen Angelegenheiten und mache darauf aufmerksam, dass dieser Artikel keine rechtsverbindliche Wirkung hat. Ich weise lediglich auf einen Artikel hin, der sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt. Am Besten immer zwecks verbindlicher Auskünfte juristischen Rat von Experten einzuholen.